Diese Mietbedingungen gelten für alle Miet- und Kaufverträge zwischen der Robin Turk und Sebastian Boss GbR, Ihne 10, 58540 Meinerzhagen (nachfolgend „Vermieter“) und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Mieter“).
§ 1 Geltungsbereich
Für die Vermietung von Baumaschinen, Anhängern, Anbaugeräten und Zubehör gelten ausschließlich diese Bedingungen. Abweichenden Bedingungen des Mieters wird widersprochen.
§ 2 Vertragsschluss und Reservierung
Die Buchung erfolgt über unsere Website. Mit Abschluss der Buchung und Eingang der Anzahlung wird die Reservierung verbindlich. Der Mieter muss volljährig sein [ggf. Mindestalter / gültige Führerscheinklasse für Anhänger ergänzen].
§ 3 Mietzeit
Die Mietzeit beginnt und endet zu den im Buchungsvorgang gewählten Terminen (Abholung/Lieferung bzw. Rückgabe). Eine Verlängerung ist nur nach vorheriger Absprache und Verfügbarkeit möglich. [Mindestmietdauer? Inklusiv-Betriebsstunden pro Tag? Mehrstunden-Berechnung?]
§ 4 Mietpreise und Zahlung
Es gelten die zum Buchungszeitpunkt angegebenen Preise (Tages-, Wochen- und Monatsstaffel), alle Preise inkl. 19 % MwSt. Zur Reservierung ist online eine Anzahlung von 10 % per Überweisung (Vorkasse) zu leisten. Der Restbetrag ist [bei Übergabe / vor Übergabe – bitte festlegen] zu zahlen.
§ 5 Kaution
Für die Mietdauer wird eine Kaution erhoben. [Höhe der Kaution bzw. Berechnungsgrundlage festlegen.] Die Kaution wird nach vollständiger, mängelfreier Rückgabe der Mietsache zurückerstattet; berechtigte Forderungen (z. B. Schäden, fehlende Reinigung) können verrechnet werden.
§ 6 Lieferung und Abholung
Auf Wunsch liefern wir im Raum Sauerland gegen eine Liefer-/Abholpauschale von 100 €; alternativ ist die kostenlose Selbstabholung möglich. Bei Selbstabholung ist eine geeignete, zugelassene Zugmaschine/Transportmöglichkeit mitzubringen. [Lieferradius / Sonderkonditionen ergänzen.]
§ 7 Übergabe und Rückgabe
Zustand und Betriebsstunden der Mietsache werden bei Übergabe und Rückgabe in einem Übergabeprotokoll dokumentiert und von beiden Seiten bestätigt. Die Mietsache ist zum vereinbarten Zeitpunkt in gereinigtem und [vollgetanktem] Zustand zurückzugeben. [Reinigungspauschale bei Verschmutzung? Betankungsregel?]
§ 8 Pflichten des Mieters
Die Mietsache ist sach- und fachgerecht sowie nur durch eingewiesene, geeignete Personen unter Beachtung der Betriebsanleitung und der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften (UVV) zu bedienen. Eine Weitervermietung oder Überlassung an Dritte ist ohne Zustimmung des Vermieters unzulässig. Der Mieter sichert die Mietsache gegen Diebstahl und unbefugte Nutzung.
§ 9 Haftung und Versicherung
Der Mieter haftet während der Mietzeit für Beschädigung, Verlust und Diebstahl der Mietsache. [Versicherungspflicht / empfohlene Maschinenbruch-/Haftpflichtversicherung festlegen.] Die Haftung des Vermieters für leichte Fahrlässigkeit ist – außer bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit – auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden beschränkt. [Juristisch prüfen.]
§ 10 Schäden, Reparaturen, Verschleiß
Normaler, betriebsbedingter Verschleiß ist mit der Miete abgegolten. Vom Mieter zu vertretende Schäden sowie Schäden durch unsachgemäße Bedienung trägt der Mieter. Reparaturen dürfen nur durch den Vermieter bzw. von ihm beauftragte Betriebe ausgeführt werden. Schäden und Störungen sind unverzüglich zu melden.
§ 11 Verspätete Rückgabe
Wird die Mietsache nicht rechtzeitig zurückgegeben, ist der Vermieter berechtigt, [Verzugs-/Nutzungsentschädigung pro angefangenem Tag] zu berechnen. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
§ 12 Stornierung und Rücktritt
[Stornobedingungen festlegen, z. B. kostenlose Stornierung bis X Tage vor Mietbeginn; danach Einbehalt der Anzahlung.]
§ 13 Widerrufsrecht
Hinweis: Bei der Vermietung mit festgelegtem Termin/Zeitraum kann das Widerrufsrecht für Verbraucher gemäß § 312g Abs. 2 BGB ausgeschlossen sein. [Juristisch klären; sofern ein Widerrufsrecht besteht, ist eine Widerrufsbelehrung samt Muster-Widerrufsformular beizufügen.]
§ 14 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. [Gerichtsstand – nur gegenüber Kaufleuten zulässig.]
Stand: Juni 2026 – Entwurf, vor Veröffentlichung juristisch prüfen lassen.